Die Probezeit: Alles, was Sie wissen müssen – Bedeutung, Chancen und Herausforderungen
Die Probezeit ist eine entscheidende Phase im Berufsleben – sowohl für Bewerbende als auch für Arbeitgeber. Sie bietet die Chance, sich im neuen Job zu beweisen, die Unternehmenskultur kennenzulernen und herauszufinden, ob die Zusammenarbeit langfristig passt. Für Führungskräfte bietet sie die Chance, neue Mitarbeitende einzuschätzen und eine langfristige Zusammenarbeit aufzubauen.
Doch wie gelingt eine erfolgreiche Probezeit, und wie geht man mit besonderen Herausforderungen wie einer Schwangerschaft um? Hier finden Sie die wichtigsten Fakten, Tipps und Antworten für Führungskräfte als Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Was genau bedeutet die Probezeit, welche Rechte und Pflichten haben Sie, und wie können Sie sie erfolgreich von beiden Seiten meistern?
Was ist die Probezeit?
Die Probezeit ist eine vertraglich festgelegte Phase, die in der Regel drei bis sechs Monate dauert. Sie dient dazu, dass sich beide Seiten – ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber– besser kennenlernen und prüfen können, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Während dieser Zeit gelten meistens verkürzte Kündigungsfristen von zwei Wochen.
Wichtig zu wissen: Die Probezeit ist kein Muss! Sie kann auch kürzer vereinbart werden oder ganz entfallen. Allerdings hat sie Auswirkungen auf die Kündigungsfristen, daher sollten Sie die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag genau prüfen.
- Dauer: Die Probezeit dauert in der Regel bis zu sechs Monate, kann jedoch auch kürzer vereinbart werden. Sie ist kein verpflichtender Bestandteil des Arbeitsvertrags, hat aber Einfluss auf die Kündigungsfristen.
- Kündigungsfrist: Innerhalb der Probezeit gilt oft eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen für beide Seiten. Diese unterscheidet sich jedoch vom allgemeinen Kündigungsschutz, der erst nach sechs Monaten greift.
- Ziele: Für Führungskräfte ist die Probezeit die Gelegenheit, die Kompetenzen neuer Mitarbeitender zu bewerten, ihre Integration ins Team zu beobachten und klare Erwartungen zu kommunizieren. Neue Mitarbeiter/Führungskräfte sollten dies für sich genauso prüfen.
Probezeit hat nicht direkt etwas mit Kündigungsschutz zu tun
Wichtig, die Probezeit hat nicht wirklich etwas mit dem Kündigungsschutz zu tun. Der Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten Arbeitsverhältnis. Da ist es egal, wie lange die Probezeit vereinbart wurde! (§ 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetzt (KSchG)) Ab diesem Zeitpunkt darf eine Kündigung nur dann erfolgen, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, also aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen.
Ihre Rechte und Pflichten in der Probezeit
Als ArbeitnehmerIn haben Sie während der Probezeit die gleichen Rechte wie alle anderen MitarbeiterInnen – zum Beispiel Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Schutz vor Diskriminierung etc.. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie sich als neuer MitarbeiterIn aktiv einbringen und zeigen, dass Sie zum Team passen.
Schwangerschaft in der Probezeit: Was Sie wissen müssen
Ein besonderes Thema ist die Schwangerschaft in der Probezeit.
Hier gilt: Schwangere Arbeitnehmerinnen sind ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses durch das Mutterschutzgesetz (§ 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG)) geschützt. Eine Kündigung aufgrund der Schwangerschaft ist unzulässig. Sie sind als Mitarbeiterin nicht verpflichtet, Ihre Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch oder während der Probezeit offenzulegen, es sei denn Sie arbeiten in einem Bereich, der Gefahr für Mutter und Kind bedeutet. (§ 4 MuSchG: Beschäftigungsverbote bei Gefährdungen für Mutter oder Kind)
Sollten Sie jedoch als Mitarbeiterin eine Kündigung erhalten, ist es ratsam, sofort einen Nachweis der Schwangerschaft vorzulegen und im Zweifel rechtlichen Beistand zu suchen.
Falls Sie sich entscheiden, Ihre Schwangerschaft mitzuteilen, setzen Sie auf ein offenes und professionelles Gespräch. Zeigen Sie, dass Sie weiterhin motiviert sind, Ihren Beitrag zu leisten. Sollte es dennoch zu einer Kündigung kommen, informieren Sie umgehend über Ihre Schwangerschaft und suchen im Zweifel rechtlichen Beistand.
Wie gehe ich als Führungskraft mit Kündigung in einer Schwangerschaft um.
Sollten Sie als Führungskraft eine Mitarbeiterin in der Probezeit auf Grund von Schlechtleistung kündigen wollen, ist folgendes zu beachten:
- Kündigungsschutz: Das Mutterschutzgesetz greift ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Eine Kündigung aufgrund einer Schwangerschaft ist grundsätzlich unzulässig und nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Zustimmung möglich.
- Offenlegung: Arbeitnehmerinnen sind nicht verpflichtet, ihre Schwangerschaft sofort mitzuteilen. Im Falle einer Kündigung ist das natürlich nachzuweisen. Ein professionelles Gespräch bei Schlechtleistung ist trotz Schwangerschaft hilfreich, um die weitere vertragliche Zusammenarbeit zu planen.
- Kommunikation: Besprechen Sie sachlich die Leistungserwartungen und prüfen Sie alternative Einsatzbereiche oder Unterstützungsmaßnahmen. Sie wollten ja auf Grund der schlechten Leistung oder anderer Leistungsaspekt kündigen. Daher sprechen Sie das an und überlegen Sie gemeinsam, ob es eine Möglichkeit zu einer Auflösungsvereinbarung gibt, wenn eine Zukunft der Mitarbeiterin im Unternehmen nicht gegeben ist. Das geht aber nur im beiderseitigen Einverständnis. Durchaus finden Mitarbeiterinnen dieses Vorgehen aber auch passend, wenn sie festgestellt haben, dass die Erwartungen doch nicht übereinstimmen.
Tipps für eine erfolgreiche Probezeit für ArbeitnehmerInnen
Die Probezeit ist keine Einbahnstraße – sie bietet Ihnen die Chance, den neuen Job und das Unternehmen als neue/r MitarbeiterIn kennenzulernen. Mit diesen Tipps meistern Sie die Probezeit erfolgreich:
- Seien Sie proaktiv
Zeigen Sie Initiative und Engagement. Bieten Sie Ihre Hilfe an, stellen Sie Fragen und bringen Sie sich aktiv in Projekte ein. So demonstrieren Sie, dass Sie motiviert und teamfähig sind. - Holen Sie Feedback ein
Fragen Sie regelmäßig nach Rückmeldungen zu Ihrer Leistung. So können Sie frühzeitig erfahren, wo Sie stehen, und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen. - Lernen Sie die Unternehmenskultur kennen
Beobachten Sie, wie im Unternehmen kommuniziert und zusammengearbeitet wird. Passen Sie sich an, bleiben Sie dabei aber authentisch. - Prüfen Sie, ob der Job zu Ihnen passt
Nutzen Sie die Probezeit auch, um zu hinterfragen, ob der Job Ihren Erwartungen und Werten entspricht. Fühlen Sie sich wohl? Werden die Versprechen aus dem Vorstellungsgespräch eingehalten? - Bleiben Sie gelassen
Die Probezeit ist kein „Test“, den Sie allein bestehen müssen. Sie ist eine Phase des gegenseitigen Kennenlernens. Gehen Sie offen und positiv an die Herausforderungen heran.
Und noch ein Tipp speziell für Führungskräfte in der Probezeit
Hören Sie zu, nehmen Sie wahr und wertschätzen Sie, was bisher da war ohne sofort alles auf links zu drehen. Damit verscherzen Sie sich häufig in den ersten Tagen die Gunst der Mitarbeiter, da diesen dann das Gefühl vermittelt wird, bisher haben wir alles falsch gemacht. Binden Sie die Mitarbeiter mit ein und fragen Sie, was sie sich wünschen. Das heißt nicht, dass Sie das erfüllen müssen. Aber Sie hören hier schon viel raus.
Tipps für eine erfolgreiche Probezeit für Arbeitgeber-Führungskräfte:
- Regelmäßige Gespräche: Führen Sie regelmäßig Feedbackgespräche, um Erwartungen und Ziele klar zu definieren. Bitte nicht erst nach 5 Monaten!
- Flexibilität zeigen: Prüfen Sie alternative Einsatzbereiche oder Weiterbildungen, falls Herausforderungen auftreten. Sprechen Sie vor allem darüber, was nicht gut läuft.
- Empathie und Fairness: Eine wertschätzende Haltung wirkt sich positiv auf das Betriebsklima aus und stärkt das Vertrauen des gesamten Teams. Sorgen Sie dafür, dass neue Mitarbeitende Fragen stellen können und einen Mentor/Paten an die Hand bekommen. Das hat schon so manches Team beflügelt.
Die Probezeit als Chance nutzen
Die Probezeit ist eine spannende Phase, in der Sie sich beweisen und gleichzeitig prüfen können, ob der neue Job zu Ihnen passt. Nutzen Sie die Zeit, um sich einzubringen, Feedback einzuholen und die Unternehmenskultur kennenzulernen. Denken Sie daran: Die Probezeit ist keine Einbahnstraße, sondern eine Chance für beide Seiten, eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit aufzubauen.
Die Probezeit schafft die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit. Mit klarer Kommunikation, gegenseitigem Respekt und strategischer Planung kann sie zu einem wertvollen Instrument für die Teamentwicklung werden.
Shownotes:
Kleinbetriebsregelung
§ 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG):
Der Kündigungsschutz gilt nicht für Kleinbetriebe mit in der Regel zehn oder weniger Mitarbeitern. Dabei werden Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt (z. B. eine 50%-Kraft zählt als 0,5 Mitarbeiter). In Kleinbetrieben können Kündigungen somit auch ohne die Voraussetzungen des sozialen Kündigungsschutzes ausgesprochen werden.